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Die fiesen Machenschaften des halbstaatlichen Mobilfunkanbieters
Wissen Sie, was ein trojanisches Pferd ist? Genau, da
wird in ein scheinbar harmlos wirkendes Äusseres etwas verpackt, welches Tod
und Vernichtung bringt. Das es aber in diesem Fall zu Vernichtung und Tod kommt,
hofft niemand. Aber genauso wie die Griechen damals, macht das der
halbstaatliche Telekom- Riese in einem Baugesuch im unteren Teil des Kanton
Solothurn.
Geschichte:
Seit Jahren steht in Gretzenbach ein Antennenmast der Swisscom mit Antennen
für 2G, 3G und 4G auf dem Gelände nahe der SBB Linie. Im Jahre 2017 wurde
plötzlich neben dem bestehenden Mast ein neuer gebaut in etwa 3 ... 5m
Entfernung. Auch neue Antennen wurden montiert und danach der alte Mast
entfernt. Die damals installierten Antennen waren nicht für 5G- Betrieb
geeignet, da die neuen Frequenzen erst Anfang 2019 versteigert wurden. Nun aber
wurden die Antennen zwischen Sommer 2018 und Sommer 2019 ausgewechselt und
mit Antennen bestückt, welche das
adaptive Beamforming unterstützen. Ein Baugesuch wurde einzig für den neuen
Mast im Jahre 2016 publiziert. Alle weiteren Umbauten der Antennen,
Frequenzbandänderungen und Leistungsverschiebungen wurden jeweils vom Amt für
Umwelt als Bagatelländerungen bezeichnet, mit der Bemerkung, dass, aus Sicht
der NISV, keine öffentliche Auflage notwendig sei, weil die Grenzwerte
eingehalten sind.
Am 27. Juni 2019 hat das Amt für Umwelt die
Einwohnergemeinde Gretzenbach in Kenntniss gesetzt, dass die Swisscom am
Standort GRET, GB Nr.: 1145 beabsichtige die Sendeantennen zu ersetzen und die
bewilligte Sendeleistung für die Frequenzen 800 ... 900MHz sowie 1800 ...
2600MHz neu für 700 ... 900MHz, 1400 ... 2600MHz sowie 3600MHz zu verwenden und
die Anlage somit 5G- tauglich zu machen. Nach Einschätzung des Amtes für Umwelt
sei das eine Bagatelländerung und müsse nicht öffentlich aufgelegt werden.
Mit Schreiben vom 9. August 2019
hat das Amt für Umwelt die beiden Standorte SBB GREW, Salt SO-8502A,
Sunrise AG971-1 sowie Swisscom GRET als eine funktional
zusammenhängende Anlage erklärt.
1. Baugesuch
(publiziert am 22. August 2019):
Im Zuge des Baus des Eppenbergtunnels wurde in ca. 70m Entfernung vom
obigen Antennenstandort der Swisscom ein zweiter Mast durch die SBB gebaut. Im
August 2019 war ein Baugesuch von Sunrise und Salt publiziert zur Installation
von Antennen an diesen neuen Mast auf dem SBB Gelände. Bei der Durchsicht der
zum Baugesuch eingereichte Unterlagen fiel mir auf, dass plötzlich auch
Antennen von Swisscom erwähnt werden. Die gelisteten Antennen waren von der
Optik her jene, welche im Jahre 2017 mit dem neuen Mast der Swisscom montiert
wurden, also keine 5G- tauglichen Antennen. Wohlverstanden, das Baugesuch wurde
von Sunrise und Salt eingereicht.
Auf dieses Baugesuch gab es Einsprachen, welche sich vor
Allem auf die 5G- Technologie bezogen. Die Bevölkerung hat Angst vor den
unerforschten Wirkungen der Strahlung im 3.6GHz Bereich. Das Amt für Umwelt prüfte
die Einsprachen und widersprach den Einwänden gegen 5G mit der Begründung, dass
kein 5G geplant sei, was zu diesem Zeitpunkt als unwahr zu bezeichnen ist, weil
zu diesem Zeitpunkt die folgenden Tatsachen bereits bekannt waren:
· 27. Juni 2019: Aufrüstung Swisscom auf 5G
· 9. August 2019: Die Anlagen gelten als eine
einzige Anlage
Wenn die Aussage
gemacht wird. "Es ist kein 5G- Betrieb vorgesehen" werden die Bürger
von Amtes wegen beschissen.
2. Baugesuch
(publiziert am 9. Januar 2020):
Ich wurde nun hellhörig, als im Januar 2020 wieder ein Baugesuch zum selben
Projekt durch dieselbe Bauherrschaft (Sunrise/Salt) publiziert war.
Der Vergleich der Unterlagen im neuen
Gesuch mit denen im ersten Gesuch fanden sich einzig Unterschiede in den
Angaben zu den Antennen und den zugehörigen Frequenzen der Swisscom- Anlage
welche im Titel des Baugesuches nicht erwähnt ist. Die jetzt gelisteten
Antennen sind genau jene, die bereits im Sommer 2019 installiert wurden. Diese
Antennen (Ericsson AIR6468)
sind 5G- tauglich mit adaptivem Beamforming und laufen im Frequenzbereich von
3.6 GHz.
Im Zusatzblatt
wird die effektiv abgestrahlte Strahlungsleistung mit 200W ERP pro Antenne,
also pro Sektor, angegeben. Das erscheint mir lachhaft bei einer Antenne mit
fast 24dBi Gewinn. Dies wäre dann eine Eingangsleistung in die Antenne von ca.
0.75W. Da lachen die Hühner. Es ist wahrscheinlicher, dass jedes Antennenarray mit 200W gespiesen wird. Das
ergäbe dann etwa 25'000W ERP pro Antenne also pro Sektor! Mit Beamforming kann
diese Leistung praktisch rund um den Antennenmast gezielt "versprüht"
werden.
Fazit:
Hier
wird der Bevölkerung eine 5G- Anlage durchs Hintertürchen serviert auf die
niemand einsprechen wird, weil diese Vorgehen mit den "versteckten
Antennen" gar nicht beachtet wird. Ich finde es absolut bedenklich, wenn
offizielle Stellen, wie das Amt für Umwelt die halbstaatliche Swisscom in ihrem
ungebremsten, weil finanziell erfolgsversprechenden, Vorhaben begünstigen und
dabei die Gemeindebehörde irregeführt
wird mit der Bemerkung "es ist kein 5G geplant".
Meine persönliche
Erkenntnis zu diesem Fall:
Da für die zum mehrmals gewechselten Antennen und
Frequenzbereiche keine öffentliche Auflage bestand sind die Antennen von
Swisscom widerrechtlich in Betrieb genommen worden und gehören sofort
demontiert. Es ist ein neues, ordentliches Baugesuchsverfahren für den gesamten
Standort durchzuführen.
Auch hier gilt doch: Wer schneller eine technisch
lauffähige Infrastruktur bereit stellt, kann auch reichlich ernten (monetär
natürlich). Voraussetzung dafür ist aber ein stabiles Netz ohne dauernde
Zusammenbrüche (!)
Der Normalbürger hat für jedes
"Holzlattli" im Garten ein Baugesuch zu stellen, auf das Betroffene
Einspruch erheben können. Aber dieser Grundsatz (Gesetz) gilt natürlich nicht
für jeden.
Die Phasen des Antennbaus Swisscom GRET

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