Mobilfunk

Startseite

Wer ist "haweso"

PCO Olten

Préverenges

Musik

Fotogalerie

Amateurfunk (HB9MTR)

Mobilfunk
    Wer braucht 5G
    Die verkauften Seelen
    Lüge um Grenzwerte
    5G in Gretzenbach
        Einsprache
        Verfügung der Gemeinde
        Beschwerde
        Kostenbevorschussung
        Ende der Geschichte

Alltagsärger (und Freuden)

Wetter

Flight Radar

Mail senden

Links

 

Beschwerde an das Bau- und Justizdepartement Kt. Solothurn


EINSCHREIBEN
Bau- und Justizdepartement
Rötihof
Werkhofstrasse 65
4509 Solothurn

 

Gretzenbach, 25. Mai 2020

Beschwerde gegen die Baubewilligung "Installation von Mobilfunkantennen an best. Antennenmast, Eppenbergtunnel West, GB-Nr. 126" undder Mobilfunkanlage der Swisscom, Parkweg 1, GB Gretzenbach Nr. 1145

 
Sehr geehrte Damen und Herren

Gegen die Verfügung "Installation von Mobilfunkantennen an best. Antennenmast, Eppenbergtunnel West, GB-Nr. 126" der Baukommission Gretzenbach (Anhang 1) erhebe ich innert der gesetzten Frist von 10 Tagen, nach Erhalt der Verfügung am 18. Mai 2020, Beschwerde.

Gemäss Schreiben des Amtes für Umwelt vom 9. August 2019 überschneiden sich die Anlageperimeter der oben erwähnten Antenne mit dem Standort Swisscom GRET an der Parkstrasse 1. Beide Anlage werden als eine funktional zusammenhängende Anlage betrachtet (Anhang 3).

Aus diesem Grunde gilt meine Beschwerde für beide Standorte, obschon die Anlage der Swisscom auf GB 1145 der eigentliche Grund meiner Einsprache war.

Im Standortdatenblatt, welches zum Baugesuch für die Sunrise- und Salt- Antennen eingereicht wurde, waren die Swisscom- 5G Antennen erstmals für die Öffentlichkeit gelistet und sind erst durch die Publikation des Baugesuches "Eppenbergtunnel West,GB-Nr.126" beschwerdefähig geworden. Dies nach verschiedenen Antennenwechsel, Leistungsumverteilungen und Frequenzerweiterungen am Mast der Swisscom.

 

Legitimation

Ich wohne innerhalb der Distanz des Einspracheperimeters von 1029.3m um den (die) betroffenen Antennenstandort(e)

 
Antrag

  1. Swisscom hat für den Standort am Parkweg GB Nr. 1145 zusammen mit Sunrise und Salt eine gemeinsame, neue Bauausschreibung einzureichen auf der alle beteiligte Anbieter und beide Anlagestandorte gelistet sind. Dabei muss klar sein, dass diese beiden Standorte als ein einziger Anlagestandort für die Berechnung der Feldstärken zusammengefasst werden. Swisscom hat anhand meiner Bilder (Anhang 2) bereits zwischen August 2018 und September 2019 die neuen adaptiven Antennen montiert und damit den 5G- Betrieb aufgenommen.
    Es gab, auf Empfehlung des Amtes für Umwelt (Anhang 4), keine öffentliche Bauausschreibung. Als Bagatelländerung darf die Erweiterung der Frequenz in den 3.6GHz- Bereich und der Einsatz adaptiver Antennenarrays (8x8) nicht eingestuft werden.
    Der 5G- Betrieb ist deshalb widerrechtlich aufgenommen worden. Deshalb ist der Anlageteil, welcher der Ausbreitung von 5G dient, sofort abzuschalten.

2.    Die weiteren Anlageteile, auch jene von Sunrise und Salt, sind bis zur Bewilligung des neuen Baugesuches mit einem Baustopp zu belegen.

Begründungen

  1. In der Bauausschreibung ist nicht ersichtlich, dass auch Swisscom in die Erteilung einer Baubewilligung involviert ist. Hier wird durch ein Hintertürchen versucht, die illegal erstellte Antennenanlage am Parkweg (GB1145) zu legitimieren. Mit dem zweiten Baugesuch von Sunrise/Salt vom 9. Januar 2020 wurden nur Änderungen am Standortdatenblatt 2 vorgenommen. Dies ausschliesslich am Swisscom- Mast. Die im ersten Baugesuch gelisteten Kathrein- Antennen sind nun plötzlich durch Huawei- und Ericsson- Antenne ersetzt worden. Die Ericsson- Antennen sind 5G- Antennen mit 64 Antennen als 8x8-er Array angeordnet und erlauben das von vielen Leuten gefürchtete adaptive Beamforming. Zudem wird der Frequenzbereich erweitert bzw. verändert:
    Das ursprünglich publizierte Band von 800 ... 900 MHz wird auf 700 ... 900 MHz verschoben.
    Das ursprünglich publizierte Band von 1800 ... 2600 MHz wird auf 1400 ... 2600 MHz verschoben.
    Zusätzlich soll auch der neue Frequenzbereich von 3600MHz bewilligt werden. Nur auf dieser Frequenz ist echter 5G- Betrieb möglich.
    Ich werte dieses Vorgehen der Swisscom als Hintergehung der Bevölkerung zumal ich davon ausgehe, dass die Anlage seit 2019 bereits im 5G- Betrieb steht.

2.    In der Verfügung der Gemeinde Gretzenbach vom 15. Mai 2020 (Anhang 1) wird in Punkt 1.11 darauf hingewiesen dass im vorliegenden Baugesuch (Sunrise/Salt) kein 5G oder adaptive Antennen vorgesehen sind, was schlichtweg falsch ist, wie aus dem Zusatzblatt 2 , Seite 3 von 22 (Anhang 5) ersichtlich ist.


«1.11 Mit Datum vom 9. Dezember 2019 nimmt das Amt für Umwelt Stellung zum revidierten Standortdatenblatt sowie zu den eingereichten Einsprachen. ln der Stellungnahme wird festgehalten, dass die von den Betreibern der Sendeanlage vorgelegten lmmissionsprognosen für die Mobilfunkanlage zeigen, dass die Grenzwerte der NISV eingehalten werden. Zudem wird in der Stellungnahme festgehalten, dass sich die meisten Einsprachepunkte zum neusten Mobilfunkstandard 5G, insbesondere zu den adaptiven Antennen beziehen. Der Einsatz von 5G oder adaptiven Antennen ist jedoch im vorliegenden Baugesuch nicht vorgesehen.»

Der letzte Satz ist schlichtweg eine Lüge. Im Standortdatenblatt ist das Frequenzband (3.6MHz) und die Antennentypen (Ericsson AIR6468) gelistet. Diese Kombination lässt ohne Zweifel auf den beabsichtigten 5G- Betrieb schliessen.

Leider wird das Vorgehen der Swisscom auch vom Kanton gestützt.
Das Amt für Umwelt spricht in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2019 zu den eingegangenen Einsprachen nur von Parzelle GB Nr. 126. Im gleichen Brief wird aber festgehalten, dass die Standorte SBB GREW, Salt SO_8502A, Sunrise AG971-1 sowie  Swisscom GRET als eine funktional zusammenhängende Anlage zu betrachten ist, obschon die Anlage der Swisscom auf der Parzelle GB Nr. 1145 steht. Bei einer funktional zusammenhängenden Anlage die Feldstärken der drei unabhängigen Anbieter für die Berechnung der Strahlung zu addieren. Dabei sind auch die möglichen wesentlich höheren Feldstärken infolge Beamformings der von Swisscom verwendeten 5G- Antennen zu berücksichtigen.

Das Amt für Umwelt schreibt weiter in seinem Bericht vom 9. Dezember 2019 völlig korrekt, dass weder Sunrise noch Salt im jetzigen Zeitpunkt beabsichtigen eine 5G Technologie einzubauen. Swisscom wird aber nicht erwähnt. Genau da liegt aber das Problem. Den Einsprechern auf die erste Bauausschreibung wird in diesem Schreiben suggeriert, dass keine 5G- Technologie eingebaut wird. Entgegen der ersten Bauausschreibung vom 2019-08-22 sind nun neu im Standortblatt von Swisscom Antennen (Ericsson AIR6468) im Bereich von 3.6GHz im "Trittbrettverfahren" zu bewilligen, welche auch das adaptive Beamforming unterstützen. Hier handelt es sich ganz klar um eine Erweiterung der Antennenanlage mit "echten" 5G- Betrieb. Hier wird der Bevölkerung eine 5G- Anlage durchs Hintertürchen serviert auf die niemand einsprechen kann, weil diese Vorgehen gar nicht beachtet wird. Ich finde es absolut bedenklich, wenn offizielle Stellen die halbstaatliche Swisscom in ihrem ungebremsten, weil finanziell erfolgsversprechenden, Vorhaben stützen.

Die im Zusatzblatt 2 , Seite 3 von 22 (Anhang 5) aufgeführten abgestrahlten 200W ERP pro Antenne scheinen mir lachhaft bei einer Antenne mit fast 24dBi Gewinn. Dies wäre dann eine Eingangsleistung in die Antenne von ca. 0.75W. Da lachen die Hühner. Mit dieser Leistung kommt man auf Frequenz von 3.6GHz kaum über den nächsten Baumwipfel hinweg. Es ist wahrscheinlicher, dass jede einzelne Teilantenne des 8x8-er Antennenarray mit 200W gespeist wird. Das ergäbe dann etwa 25'000W ERP pro Antenne, was auch Sinn ergeben würde!

Da aber adäquate Messverfahren für 5G- Antennen noch fehlen, ist es mit schleierhaft, wie man auf diese Leistungsangaben kommt. Es wird hier wohl eher das noch übrigbleibende Feldstärkebudget ausgeschöpft.

Da ein QS-System für adaptive Antennen noch nicht existiert, ist eine Nachmessung zur Sicherstellung der Grenzwerte momentan nicht gegeben.

 

Weiter wird in der Verfügung der Gemeinde Gretzenbach vom 15. Mai 2020 (Anhang 1) unter Punkt 1.16 darauf hingewiesen, dass sich meine Einsprache ausschliesslich auf die Antennen der Swisscom am Parkweg 1 beziehen. Diese seien nicht Bestandteil dieses Bauverfahrens.

 
«1.16 Die Baukommission hat am 20. Februar 2020 die Einsprachen behandelt. Sie hält fest, dass das geplante Bauvorhaben dem Baugesetz entspricht. lm Weiteren stützt sich die Baukommission auf die Stellungnahme des Amtes für Umwelt und hält fest, dass die Grenzwerte der NISV eingehalten werden. Die Einsprache von Herrn Weber bezieht sich ausschliesslich auf die Antenne der Swisscom am Parkweg 1. Diese ist aber nicht Bestandteil dieses Bauverfahrens.»


Da aber die beiden Anlagen als in einem Standort zusammengefasst wurden, ist diese Aussage der Baukommission Gretzenbach nicht haltbar zumal die Swisscom "ihre" 5G- Antennen als Kuckuckseier im Standortdatenblatt Sunrise/Salt versteckt.


Schäden an Mensch und Natur durch Mobilfunkanlagen

 Meine Beschwerde richtet sich grundsätzlich gegen Fehlentscheide der Gemeindebehörden, welche auf Empfehlungen des Amtes für Umwelt beruhen.

Aus diesem Grunde verzichte ich hier auf die Wiedergabe der hinlänglich bekannten Argumente, welche Einflüsse die Strahlung von MFA, insbesondere 5G- Anlagen, auf die Gesundheit haben.

 

Freundliche Grüsse

 
H.R. Weber                           

 

- Anhang 1:     Verfügung der Baukommission Gretzenbach vom 15. Mai 2020

- Anhang 2:     Historie Antennenbau Parkweg GB 1145

- Anhang 3:     Beurteilung durch das Amt für Umwelt vom 9. August 2019

- Anhang 4:     Bagatelländerung, Amt für Umwelt vom 27. Juni 2019

- Anhang 5:     Zusatzblatt 2 - Technische Angaben




           

optimiert für: 1024x768

© August 2020 · HAWESO electronic· email senden email senden