Beschwerde an das Bau- und Justizdepartement Kt. Solothurn
EINSCHREIBEN
Bau- und Justizdepartement
Rötihof
Werkhofstrasse 65
4509 Solothurn
Gretzenbach, 25. Mai 2020
Beschwerde gegen die Baubewilligung "Installation von
Mobilfunkantennen an best. Antennenmast, Eppenbergtunnel West, GB-Nr. 126"
undder Mobilfunkanlage der Swisscom, Parkweg 1, GB Gretzenbach Nr. 1145
Sehr
geehrte Damen und Herren
Gegen
die Verfügung "Installation von
Mobilfunkantennen an best. Antennenmast, Eppenbergtunnel West, GB-Nr. 126"
der Baukommission Gretzenbach (Anhang 1) erhebe ich innert der gesetzten Frist von 10 Tagen, nach Erhalt
der Verfügung am 18. Mai 2020, Beschwerde.
Gemäss
Schreiben des Amtes für Umwelt vom 9. August 2019 überschneiden sich die
Anlageperimeter der oben erwähnten Antenne mit dem Standort Swisscom GRET an
der Parkstrasse 1. Beide Anlage werden als eine funktional zusammenhängende
Anlage betrachtet (Anhang 3).
Aus
diesem Grunde gilt meine Beschwerde für beide Standorte, obschon die Anlage der
Swisscom auf GB 1145 der eigentliche Grund meiner Einsprache war.
Im
Standortdatenblatt, welches zum Baugesuch für die Sunrise- und Salt- Antennen
eingereicht wurde, waren die Swisscom- 5G Antennen erstmals für die Öffentlichkeit
gelistet und sind erst durch die Publikation des Baugesuches
"Eppenbergtunnel West,GB-Nr.126" beschwerdefähig geworden. Dies nach
verschiedenen Antennenwechsel, Leistungsumverteilungen und
Frequenzerweiterungen am Mast der Swisscom.
Legitimation
Ich wohne innerhalb der Distanz des
Einspracheperimeters von 1029.3m um den (die) betroffenen Antennenstandort(e)
Antrag
- Swisscom hat für den Standort am
Parkweg GB Nr. 1145 zusammen mit Sunrise und Salt eine gemeinsame, neue
Bauausschreibung einzureichen auf der alle beteiligte Anbieter und beide
Anlagestandorte gelistet sind. Dabei muss klar sein, dass diese beiden
Standorte als ein einziger Anlagestandort für die Berechnung der
Feldstärken zusammengefasst werden. Swisscom hat anhand meiner Bilder (Anhang
2) bereits zwischen August 2018 und September 2019 die neuen adaptiven
Antennen montiert und damit den 5G- Betrieb aufgenommen.
Es gab, auf Empfehlung des Amtes für Umwelt (Anhang 4), keine öffentliche
Bauausschreibung. Als Bagatelländerung darf die Erweiterung der Frequenz
in den 3.6GHz- Bereich und der Einsatz adaptiver Antennenarrays (8x8)
nicht eingestuft werden.
Der 5G- Betrieb ist deshalb widerrechtlich aufgenommen worden. Deshalb ist
der Anlageteil, welcher der Ausbreitung von 5G dient, sofort abzuschalten.
2.
Die weiteren Anlageteile, auch jene von Sunrise und Salt, sind bis zur
Bewilligung des neuen Baugesuches mit einem Baustopp zu belegen.
Begründungen
- In der Bauausschreibung ist nicht
ersichtlich, dass auch Swisscom in die Erteilung einer Baubewilligung
involviert ist. Hier wird durch ein Hintertürchen versucht, die illegal
erstellte Antennenanlage am Parkweg (GB1145) zu legitimieren. Mit dem
zweiten Baugesuch von Sunrise/Salt vom 9. Januar 2020 wurden nur
Änderungen am Standortdatenblatt 2 vorgenommen. Dies ausschliesslich am
Swisscom- Mast. Die im ersten Baugesuch gelisteten Kathrein- Antennen sind
nun plötzlich durch Huawei- und Ericsson- Antenne ersetzt worden. Die
Ericsson- Antennen sind 5G- Antennen mit 64 Antennen als 8x8-er Array
angeordnet und erlauben das von vielen Leuten gefürchtete adaptive
Beamforming. Zudem wird der Frequenzbereich erweitert bzw. verändert:
Das ursprünglich publizierte Band von 800 ... 900 MHz wird auf 700 ... 900
MHz verschoben.
Das ursprünglich publizierte Band von 1800 ... 2600 MHz wird auf 1400 ...
2600 MHz verschoben.
Zusätzlich soll auch der neue Frequenzbereich von 3600MHz bewilligt
werden. Nur auf dieser Frequenz ist echter 5G- Betrieb möglich.
Ich werte dieses Vorgehen der Swisscom als Hintergehung der Bevölkerung
zumal ich davon ausgehe, dass die Anlage seit 2019 bereits im 5G- Betrieb
steht.
2.
In der Verfügung der Gemeinde Gretzenbach vom 15. Mai 2020 (Anhang 1) wird
in Punkt 1.11 darauf hingewiesen dass im vorliegenden Baugesuch (Sunrise/Salt)
kein 5G oder adaptive Antennen vorgesehen sind, was schlichtweg falsch ist, wie
aus dem Zusatzblatt 2 , Seite 3 von 22 (Anhang 5) ersichtlich ist.
«1.11 Mit Datum vom 9. Dezember 2019
nimmt das Amt für Umwelt Stellung zum revidierten Standortdatenblatt sowie zu
den eingereichten Einsprachen. ln der Stellungnahme wird festgehalten, dass die
von den Betreibern der Sendeanlage vorgelegten lmmissionsprognosen für die
Mobilfunkanlage zeigen, dass die Grenzwerte der NISV eingehalten werden. Zudem wird in der Stellungnahme
festgehalten, dass sich die meisten Einsprachepunkte zum neusten
Mobilfunkstandard 5G, insbesondere zu den adaptiven Antennen beziehen. Der
Einsatz von 5G oder adaptiven Antennen ist jedoch im vorliegenden Baugesuch
nicht vorgesehen.»
Der letzte Satz ist schlichtweg eine Lüge. Im Standortdatenblatt ist
das
Frequenzband (3.6MHz) und die Antennentypen (Ericsson AIR6468)
gelistet. Diese Kombination lässt ohne Zweifel auf den beabsichtigten
5G- Betrieb schliessen.
Leider wird das Vorgehen der Swisscom auch vom
Kanton gestützt.
Das Amt für Umwelt spricht in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2019 zu den
eingegangenen Einsprachen nur von Parzelle GB Nr. 126. Im gleichen Brief wird
aber festgehalten, dass die Standorte SBB GREW, Salt SO_8502A, Sunrise AG971-1
sowie Swisscom GRET als eine funktional
zusammenhängende Anlage zu betrachten ist, obschon die Anlage der Swisscom auf
der Parzelle GB Nr. 1145 steht. Bei einer funktional zusammenhängenden Anlage
die Feldstärken der drei unabhängigen Anbieter für die Berechnung der Strahlung
zu addieren. Dabei sind auch die möglichen wesentlich höheren Feldstärken
infolge Beamformings der von Swisscom verwendeten 5G- Antennen zu
berücksichtigen.
Das Amt für Umwelt schreibt weiter in seinem
Bericht vom 9. Dezember 2019 völlig korrekt, dass weder Sunrise noch Salt im
jetzigen Zeitpunkt beabsichtigen eine 5G Technologie einzubauen. Swisscom wird
aber nicht erwähnt. Genau da liegt aber das Problem. Den Einsprechern auf die
erste Bauausschreibung wird in diesem Schreiben suggeriert, dass keine 5G-
Technologie eingebaut wird. Entgegen der ersten Bauausschreibung vom 2019-08-22
sind nun neu im Standortblatt von Swisscom Antennen (Ericsson AIR6468) im
Bereich von 3.6GHz im "Trittbrettverfahren" zu bewilligen, welche
auch das adaptive Beamforming unterstützen. Hier handelt es sich ganz klar um
eine Erweiterung der Antennenanlage mit "echten" 5G- Betrieb. Hier
wird der Bevölkerung eine 5G- Anlage durchs Hintertürchen serviert auf die
niemand einsprechen kann, weil diese Vorgehen gar nicht beachtet wird. Ich
finde es absolut bedenklich, wenn offizielle Stellen die halbstaatliche
Swisscom in ihrem ungebremsten, weil finanziell erfolgsversprechenden, Vorhaben
stützen.
Die im Zusatzblatt 2 , Seite 3 von 22 (Anhang 5) aufgeführten
abgestrahlten 200W ERP pro Antenne scheinen mir lachhaft bei einer Antenne mit
fast 24dBi Gewinn. Dies wäre dann eine Eingangsleistung in die Antenne von ca.
0.75W. Da lachen die Hühner. Mit dieser Leistung kommt man auf Frequenz von
3.6GHz kaum über den nächsten Baumwipfel hinweg. Es ist wahrscheinlicher, dass
jede einzelne Teilantenne des 8x8-er Antennenarray mit 200W gespeist wird. Das
ergäbe dann etwa 25'000W ERP pro Antenne, was auch Sinn ergeben würde!
Da aber adäquate Messverfahren für 5G- Antennen
noch fehlen, ist es mit schleierhaft, wie man auf diese Leistungsangaben kommt.
Es wird hier wohl eher das noch übrigbleibende Feldstärkebudget ausgeschöpft.
Da ein QS-System für adaptive Antennen noch nicht
existiert, ist eine Nachmessung zur Sicherstellung der Grenzwerte momentan
nicht gegeben.
Weiter
wird in der Verfügung der Gemeinde Gretzenbach vom 15. Mai 2020 (Anhang 1) unter
Punkt 1.16 darauf hingewiesen, dass sich meine Einsprache ausschliesslich auf
die Antennen der Swisscom am Parkweg 1 beziehen. Diese seien nicht Bestandteil
dieses Bauverfahrens.
«1.16 Die
Baukommission hat am 20. Februar 2020 die Einsprachen behandelt. Sie hält fest,
dass das geplante Bauvorhaben dem Baugesetz entspricht. lm Weiteren stützt sich
die Baukommission auf die Stellungnahme des Amtes für Umwelt und hält fest,
dass die Grenzwerte der NISV eingehalten werden. Die Einsprache von Herrn Weber bezieht sich ausschliesslich auf die
Antenne der Swisscom am Parkweg 1. Diese ist aber nicht Bestandteil dieses
Bauverfahrens.»
Da aber
die beiden Anlagen als in einem Standort zusammengefasst wurden, ist diese
Aussage der Baukommission Gretzenbach nicht haltbar zumal die Swisscom
"ihre" 5G- Antennen als Kuckuckseier im Standortdatenblatt
Sunrise/Salt versteckt.
Schäden an Mensch und Natur
durch Mobilfunkanlagen
Meine Beschwerde richtet sich grundsätzlich gegen
Fehlentscheide der Gemeindebehörden, welche auf Empfehlungen des Amtes für
Umwelt beruhen.
Aus diesem Grunde verzichte ich hier auf die
Wiedergabe der hinlänglich bekannten Argumente, welche Einflüsse die Strahlung
von MFA, insbesondere 5G- Anlagen, auf die Gesundheit haben.
Freundliche
Grüsse
H.R.
Weber
- Anhang
1: Verfügung der
Baukommission Gretzenbach vom 15. Mai 2020
- Anhang
2: Historie Antennenbau Parkweg GB
1145
- Anhang
3: Beurteilung durch das Amt für
Umwelt vom 9. August 2019
-
Anhang 4: Bagatelländerung, Amt für
Umwelt vom 27. Juni 2019
-
Anhang 5: Zusatzblatt 2 - Technische
Angaben
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