Einsprache gegen das Baugesuch
EINSCHREIBEN
Bauwesen Gretzenbach
Köllikerstrasse 31
5014 Gretzenbach
Gretzenbach, 17. Januar 2020
Einsprache gegen das Baugesuch GB Nr: 126, Schweizerische
Bundesbahnen SBB
Sehr geehrte Damen und Herren
Gegen das Baugesuch GB Nr.
126, Schweizerische Bundesbahnen SBB, publiziert am 9. Januar 2020 im
Niederämter Anzeiger erhebe ich innert der gesetzten Frist Einsprache.
Legitimation
Ich wohne innerhalb der
Distanz des Einspracheperimeters von 1029.3m um den (die) betroffenen
Antennenstandort(e)
Antrag
- Das Baugesuch ist nur für die im Baugesuch erwähnte Parzelle GB
Nr. 126 mit der nachfolgend aufgeführte Bauherrschaft zu bewilligen:
· Sunrise
Communications AG, Binzmühlestr. 130, 8050 Zürich
· Salt Mobile SA,
Hardturmstr. 161, 8005 Zürich
- Swisscom hat für den Standort am Parkweg GB Nr. 1145 eine eigene
Bauausschreibung einzureichen. Diese wäre bereits im Jahre 2017 fällig
gewesen mit dem Abriss des bestehenden Mastes und dem Errichten eines
neuen Mastes in unmittelbarer Umgebung (ca. 5 ... 10m). Nach der Montage
neuer Antennen im Oktober 2017 wurden diese abermals im Zeitraum zwischen
August 2018 und September 2019 ausgewechselt. Anhand meiner Bilder wurden
hier bereits die neuen adaptiven Antennen montiert und damit der 5G-
Betrieb aufgenommen.
Ich habe keine Bauausschreibung zu diesem Projekt gefunden und eine
Bagatelländerung war dies keinesfalls.
Sollte dies damals wirklich ohne Baubewilligung geschehen sein, sind diese
Antennen widerrechtlich erstellt worden und sind komplett inkl. neu
erstelltem Mast zu demontieren.
Begründungen
- Das Baugesuch für die Mobilfunkanlagen von Sunrise und Salt
erscheinen mir korrekt. Dagegen habe ich keine Einwände.
- In der Bauausschreibung ist nicht ersichtlich, dass auch Swisscom
in die Erteilung einer Baubewilligung involviert ist. Hier wird durch ein
Hintertürchen versucht, die illegal erstellte Antennenanlage am Parkweg (GB1145
gem. Web GIS Client Kanton Solothurn) im Jahre 2017 zu legitimieren. Mit
dem zweiten Baugesuch vom 9. Januar 2020 wurden, soweit ersichtlich, nur
Änderungen am Zusatzblatt 2 vorgenommen. Dies ausschliesslich am Swisscom-
Mast. Die im ersten Baugesuch gelisteten Kathrein- Antennen sind nun
plötzlich durch Huawei- und Ericsson- Antenne ersetzt worden. Die
Ericsson- Antennen sind 5G- Antennen mit 64 Antennen als 8x8-er Array
angeordnet und erlauben das von vielen Leuten gefürchtete adaptive
Beamforming. Zudem wird der Frequenzbereich erweitert bzw. verändert:
Das ursprünglich publizierte Band von 800 ... 900 MHz wird auf 700 ... 900
MHz verschoben.
Das ursprünglich publizierte Band von 1800 ... 2600 MHz wird auf 1400 ... 2600
MHz verschoben.
Zusätzlich soll auch der neue Frequenzbereich von 3600MHz bewilligt
werden. Nur auf dieser Frequenz ist echter 5G- Betrieb möglich.
Ich werte dieses Vorgehen der Swisscom als Hintergehung der Bevölkerung
zumal ich davon ausgehe, dass die Anlage seit 2018/2019 bereits im 5G-
Betrieb steht.
Leider wird das ganze Vorgehen der Swisscom auch vom Kanton gestützt.
Das Amt für Umwelt spricht in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2019 zu
den eingegangenen Einsprachen nur von Parzelle GB Nr. 126. Im gleichen
Brief wird aber festgehalten, dass die Standorte SBB GREW, Salt SO_8502A,
Sunrise AG971-1 sowie Swisscom GRET
als eine funktional zusammenhängende Anlage zu betrachten ist, obschon die
Anlage der Swisscom auf der Parzelle GB Nr. 1145 steht. Ich bin der
Meinung, dass bei einer funktional zusammenhängenden Anlage die
Feldstärken der drei unabhängigen Anbieter für die Berechnung der
Strahlung zu addieren sind. Dabei sind auch die möglichen wesentlich
höheren Feldstärken infolge Beamformings der von Swisscom verwendeten 5G- Antennen
zu addieren.
Das
Amt für Umwelt schreibt weiter in seinem Bericht vom 9. Dezember 2019 völlig
korrekt, dass weder Sunrise noch Salt im jetzigen Zeitpunkt beabsichtigen eine
5G Technologie einzubauen. Swisscom wird aber nicht erwähnt. Genau da liegt
aber das Problem. Den Einsprechern auf die erste Bauausschreibung wird in
diesem Schreiben suggeriert, dass keine 5G- Technologie eingebaut wird. Entgegen
der ersten Bauausschreibung vom 2019-08-22 sind nun neu im Standortblatt von
Swisscom Antennen (Ericsson AIR6468) im Bereich von 3.6GHz im
"Trittbrettverfahren" zu bewilligen, welche auch das adaptive
Beamforming unterstützen. Hier handelt es sich ganz klar um eine Erweiterung
der Antennenanlage mit "echten" 5G- Betrieb. Hier wird der
Bevölkerung eine 5G- Anlage durchs Hintertürchen serviert auf die niemand
einsprechen kann, weil diese Vorgehen gar nicht beachtet wird. Ich finde es
absolut bedenklich, wenn offizielle Stellen die halbstaatliche Swisscom in
ihrem ungebremsten, weil finanziell erfolgsversprechenden, Vorhaben begünstigen
(müssen?).
Die
im Zusatzblatt 2 aufgeführten abgestrahlten 200W ERP pro Antenne scheinen mir
lachhaft bei einer Antenne mit fast 24dBi Gewinn. Dies wäre dann eine
Eingangsleistung in die Antenne von ca. 0.75W. Da lachen die Hühner. Es ist
wahrscheinlicher, dass jedes
Antennenarray mit 200W gespiesen wird. Das ergäbe dann etwa 25'000W ERP
pro Antenne!
Offene Fragen
Gemäss
den Angabe auf der Seite des BAKOM, welches alle Antennenstandorte listet, ist
die Swisscom Anlage am Parkweg bereits mit mittlerer Leistung im 5G- Betrieb.
Ab
welchem Datum wird (wurde) hier 5G ausgestrahlt?
Wir
die Anlage momentan auf der Frequenz von 2.6GHz als halbwertiges 5G betrieben?
Werden
nun (falls das Baugesuch auch für Swisscom genehmigt wird) neue Antennen
montiert, welche dann echten 5G- Betrieb auf 3.6GHz inkl. Beamforming
ermöglichen oder sind die zwischen August 2018 und September 2019 montierten
Antennen erst jetzt im Nachhinein zu bewilligen?
Gehören
nicht auch die Kirche und der Römersaal mit dem Kinderspielplatz zu den Orten mit
empfindlicher Nutzung (OMEN)?
Freundliche Grüsse
H.R.
Weber
- Historie Antennenbau
Parkweg GB 1145
- Strahlungsdiagramm Swisscom
5G gem. Ericsson Datenblatt
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