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Einsprache gegen das Baugesuch


EINSCHREIBEN

Bauwesen Gretzenbach
Köllikerstrasse 31
5014 Gretzenbach

Gretzenbach, 17. Januar 2020

Einsprache gegen das Baugesuch GB Nr: 126, Schweizerische Bundesbahnen SBB

 
Sehr geehrte Damen und Herren

Gegen das Baugesuch GB Nr. 126, Schweizerische Bundesbahnen SBB, publiziert am 9. Januar 2020 im Niederämter Anzeiger erhebe ich innert der gesetzten Frist Einsprache.

 
Legitimation

Ich wohne innerhalb der Distanz des Einspracheperimeters von 1029.3m um den (die) betroffenen Antennenstandort(e)

 
Antrag

  1. Das Baugesuch ist nur für die im Baugesuch erwähnte Parzelle GB Nr. 126 mit der nachfolgend aufgeführte Bauherrschaft zu bewilligen:

·  Sunrise Communications AG, Binzmühlestr. 130, 8050 Zürich

·  Salt Mobile SA, Hardturmstr. 161, 8005 Zürich

  1. Swisscom hat für den Standort am Parkweg GB Nr. 1145 eine eigene Bauausschreibung einzureichen. Diese wäre bereits im Jahre 2017 fällig gewesen mit dem Abriss des bestehenden Mastes und dem Errichten eines neuen Mastes in unmittelbarer Umgebung (ca. 5 ... 10m). Nach der Montage neuer Antennen im Oktober 2017 wurden diese abermals im Zeitraum zwischen August 2018 und September 2019 ausgewechselt. Anhand meiner Bilder wurden hier bereits die neuen adaptiven Antennen montiert und damit der 5G- Betrieb  aufgenommen.
    Ich habe keine Bauausschreibung zu diesem Projekt gefunden und eine Bagatelländerung war dies keinesfalls.
    Sollte dies damals wirklich ohne Baubewilligung geschehen sein, sind diese Antennen widerrechtlich erstellt worden und sind komplett inkl. neu erstelltem Mast zu demontieren.

Begründungen

  1. Das Baugesuch für die Mobilfunkanlagen von Sunrise und Salt erscheinen mir korrekt. Dagegen habe ich keine Einwände.

  2. In der Bauausschreibung ist nicht ersichtlich, dass auch Swisscom in die Erteilung einer Baubewilligung involviert ist. Hier wird durch ein Hintertürchen versucht, die illegal erstellte Antennenanlage am Parkweg (GB1145 gem. Web GIS Client Kanton Solothurn) im Jahre 2017 zu legitimieren. Mit dem zweiten Baugesuch vom 9. Januar 2020 wurden, soweit ersichtlich, nur Änderungen am Zusatzblatt 2 vorgenommen. Dies ausschliesslich am Swisscom- Mast. Die im ersten Baugesuch gelisteten Kathrein- Antennen sind nun plötzlich durch Huawei- und Ericsson- Antenne ersetzt worden. Die Ericsson- Antennen sind 5G- Antennen mit 64 Antennen als 8x8-er Array angeordnet und erlauben das von vielen Leuten gefürchtete adaptive Beamforming. Zudem wird der Frequenzbereich erweitert bzw. verändert:
    Das ursprünglich publizierte Band von 800 ... 900 MHz wird auf 700 ... 900 MHz verschoben.
    Das ursprünglich publizierte Band von 1800 ... 2600 MHz wird auf 1400 ... 2600 MHz verschoben.
    Zusätzlich soll auch der neue Frequenzbereich von 3600MHz bewilligt werden. Nur auf dieser Frequenz ist echter 5G- Betrieb möglich.
    Ich werte dieses Vorgehen der Swisscom als Hintergehung der Bevölkerung zumal ich davon ausgehe, dass die Anlage seit 2018/2019 bereits im 5G- Betrieb steht.

    Leider wird das ganze Vorgehen der Swisscom auch vom Kanton gestützt.
    Das Amt für Umwelt spricht in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2019 zu den eingegangenen Einsprachen nur von Parzelle GB Nr. 126. Im gleichen Brief wird aber festgehalten, dass die Standorte SBB GREW, Salt SO_8502A, Sunrise AG971-1 sowie  Swisscom GRET als eine funktional zusammenhängende Anlage zu betrachten ist, obschon die Anlage der Swisscom auf der Parzelle GB Nr. 1145 steht. Ich bin der Meinung, dass bei einer funktional zusammenhängenden Anlage die Feldstärken der drei unabhängigen Anbieter für die Berechnung der Strahlung zu addieren sind. Dabei sind auch die möglichen wesentlich höheren Feldstärken infolge Beamformings der von Swisscom verwendeten 5G- Antennen zu addieren.
    Das Amt für Umwelt schreibt weiter in seinem Bericht vom 9. Dezember 2019 völlig korrekt, dass weder Sunrise noch Salt im jetzigen Zeitpunkt beabsichtigen eine 5G Technologie einzubauen. Swisscom wird aber nicht erwähnt. Genau da liegt aber das Problem. Den Einsprechern auf die erste Bauausschreibung wird in diesem Schreiben suggeriert, dass keine 5G- Technologie eingebaut wird. Entgegen der ersten Bauausschreibung vom 2019-08-22 sind nun neu im Standortblatt von Swisscom Antennen (Ericsson AIR6468) im Bereich von 3.6GHz im "Trittbrettverfahren" zu bewilligen, welche auch das adaptive Beamforming unterstützen. Hier handelt es sich ganz klar um eine Erweiterung der Antennenanlage mit "echten" 5G- Betrieb. Hier wird der Bevölkerung eine 5G- Anlage durchs Hintertürchen serviert auf die niemand einsprechen kann, weil diese Vorgehen gar nicht beachtet wird. Ich finde es absolut bedenklich, wenn offizielle Stellen die halbstaatliche Swisscom in ihrem ungebremsten, weil finanziell erfolgsversprechenden, Vorhaben begünstigen (müssen?).

    Die im Zusatzblatt 2 aufgeführten abgestrahlten 200W ERP pro Antenne scheinen mir lachhaft bei einer Antenne mit fast 24dBi Gewinn. Dies wäre dann eine Eingangsleistung in die Antenne von ca. 0.75W. Da lachen die Hühner. Es ist wahrscheinlicher, dass jedes  Antennenarray mit 200W gespiesen wird. Das ergäbe dann etwa 25'000W ERP pro Antenne!

Offene Fragen

Gemäss den Angabe auf der Seite des BAKOM, welches alle Antennenstandorte listet, ist die Swisscom Anlage am Parkweg bereits mit mittlerer Leistung im 5G- Betrieb.

Ab welchem Datum wird (wurde) hier 5G ausgestrahlt?

Wir die Anlage momentan auf der Frequenz von 2.6GHz als halbwertiges 5G betrieben?

Werden nun (falls das Baugesuch auch für Swisscom genehmigt wird) neue Antennen montiert, welche dann echten 5G- Betrieb auf 3.6GHz inkl. Beamforming ermöglichen oder sind die zwischen August 2018 und September 2019 montierten Antennen erst jetzt im Nachhinein zu bewilligen?

Gehören nicht auch die Kirche und der Römersaal mit dem Kinderspielplatz zu den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN)?

 

Freundliche Grüsse

H.R. Weber                          

 

- Historie Antennenbau Parkweg GB 1145

- Strahlungsdiagramm Swisscom 5G gem. Ericsson Datenblatt


         

Betreffend der "offenen Fragen habe ich übrigens keine Antwort erhalten ........

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