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Das Ende der Geschichte

Meine Antwort auf die Verfügung des Bau- und Justizdepartementes:

Ich kann es mir als Rentner nicht leisten schon mal im Voraus CHF 1200.-- an die Staatskasse zu bezahlen, ohne eine Aussicht auf einen positiven Ausgang des Verfahrens zu haben. Zudem können weitere Kosten in unbekannter Höhe anfallen.

Begründung:

Meine Einsprache gegen das Baugesuch "lnstallation von Mobilfunkantennen an best. Antennenmast, Eppenbergtunnel West, GB Nr. 126 und der Mobilfunkanlage der Swisscom, Parkweg 1, GB Gretzenbach Nr. 1145" richtet sich primär nicht gegen den Entscheid der Bauverwaltung Gretzenbach sondern gegen Fehlinterpretationen und Falschinformationen des Amtes für Umwelt gegenüber der Gemeindebehörde in Gretzenbach.

Das Amt für Umwelt ist dem Bau- und Justizdepartement angegliedert. Es wird wohl eine verschwindend kleine Chance geben, dass sich die "Mutter" gegen ihr "Kind" entscheidet.

Dafür werde ich gebeten noch CHF 1200.-- zu bevorschussen um den Laden überhaupt zum Arbeiten zu bewegen. Für dieses Geld lasse ich, sobald entsprechende Messverfahren akkreditiert sind, die Gegend um die besagte Antennenanlage ausmessen. Dann kann mit belegbaren Fakten eine Abschaltung der Anlagen bewirkt werden.

Auszug aus der Verfügung des Bau- und Justizdepartementes (9. Juni 2020):

«VERFÜGUNG:

1.  Der Beschwerdeführer hat bis 30. Juni 2020 einen Kostenvorschuss von Fr. 1'200.00 an die Staatskasse des Kantons Solothurn zu bezahlen.

2.  Der Kostenvorschuss dient zur Sicherstellung der Verfahrenskosten. Wird der Vorschuss nicht fristgemäss geleistet, so wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.»

Persönliches Fazit:

Wer mal so einen 1000-ender in der Kaffekasse übrig hat, kann sich eine Weiterziehung einer Verfügung wohl leisten. Ich leider nicht. Dazu kommt, dass mit der geforderten Zahlung keinerlei "Recht" auf eine "Ware" entsteht. Das scheint mir so, wie wenn ich im Internet ein Teil gegen Vorauskasse kaufe. Habe ich Glück, bekomme ich die Ware. Habe ich Pech, verliere ich das Geld......

Im vorliegenden Fall ist es noch schlimmer. Es wird von "Kostenvorschuss" gesprochen. Was erwartet mich am Ende eines längeren dauernden "Prozesses" ? 

Mir wird immer mehr klar, weshalb sich der mittelständische Normalbürger keine richterlichen Entscheide leisten kann.

Der reiche Bürger nimmt die geforderte Vorauszahlung aus der Portokasse und mittellose Personen  können einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege stellen. Diese wird gewährt, wenn das Rechtsbegehren nicht aussichtslos ist.

Es gibt kein "gleiches Recht für Alle".




Die Verfügung zum Abschluss vom Bau- und Justizdepartement  Verfügung zum Abschluss          

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